DEFINITION
Die
Arbeitsmedizin ist die medizinische, vorwiegend präventiv orientierte
Fachdisziplin, die sich mit der Untersuchung, Bewertung, Begutachtung und
Beeinflussung der Wechselbeziehungen zwischen Anforderungen, Bedingungen,
Organisation der Arbeit einerseits
sowie dem Menschen, seiner Gesundheit, seiner Arbeits- und
Beschäftigungsfähigkeit und seinen Krankheiten andererseits befasst. |
Die Ziele
der Arbeitsmedizin bestehen in der Förderung, Erhaltung und Mitwirkung bei der
Wiederherstellung von Gesundheit sowie der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit
des Menschen.
Die Ziele
der Arbeitsmedizin werden umgesetzt
-
durch
die Bereitstellung von wissenschaftlichen Grundlagen für die menschengerechte
Gestaltung von Arbeit,
-
durch
die Aufdeckung von Ursachen und die Ableitung von präventiven Maßnahmen bei
arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen, arbeitsbedingten Erkrankungen,
Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen,
-
durch
die Mitwirkung bei der Förderung, dem Erhalt und der Wiederherstellung der
individuellen Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit.
Die
Arbeitsmedizin übernimmt die ärztliche Beratung von Arbeitgebern und
Arbeitnehmern an der Schnittstelle Individuum / Betrieb sowie von Handelnden in
der integrierten medizinischen Versorgung bei Fragen der betrieblichen
Gesundheitsförderung und Prävention, der arbeits- und umweltbezogenen
Diagnostik und Therapie, der arbeits- und beschäftigungsfähigkeitsfördernden
Rehabilitation sowie bei versicherungsmedizinischen Fragen.
Die
Arbeitsmedizin stützt sich auf eine ganzheitliche Betrachtung des arbeitenden
Menschen mit Berücksichtigung somatischer, psychischer und sozialer Prozesse.
Arbeitsmedizin handelt auf der Grundlage eines wissenschaftlich begründeten
medizinischen Methodeninventars und nutzt auch Erkenntnisse und Methoden
anderer Wissenschaftsdisziplinen.
Ihre
Aktivitäten sind eingeordnet in multidisziplinäres Handeln.
Beschluß des Vorstandes der DGAUM - März 2004 |