- Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und
Umweltmedizin e. V. (DGAUM)
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A. Leitlinien der DGAUM für arbeitsmedizinisch
und umweltmedizinisch relevantes
ärztliches Handeln
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Ziele von Leitlinien (Zentralstelle der deutschen
Ärzteschaft zur Qualitätssicherung in der Medizin) |
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Das Leitlinienprinzip der Arbeitsmedizin
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Arbeitsmedizinische Leitlinien |
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Umweltmedizinische Leitlinien |
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Weitere Leitlinien
der DGAUM befinden sich in Erarbeitung |
A. Leitlinien der DGAUM für
arbeitsmedizinisch relevantes ärztliches Handeln
Vorbemerkungen:
Das Leitlinienprinzip der Arbeitsmedizin

Die Medizinischen Fachgesellschaften erarbeiten "Leitlinien" als
Empfehlungen für ärztliches Handeln in charakteristischen Situationen. Sie tragen den
Charakter konkreter, auf dem aktuellen Wissensstand des jeweiligen Fachgebietes
basierender Handlungsanleitungen.
Leitlinien der Arbeitsmedizin haben einige besondere Sachverhalte zu beachten, welche
für ihre Gliederung, die inhaltliche Gestaltung und den angesprochenen Adressatenkreis
von Bedeutung sind:
- Die Arbeitsmedizin ist die medizinische,
vorwiegend präventiv orientierte Fachdisziplin, die sich mit der Untersuchung,
Bewertung, Begutachtung und Beeinflussung der
Wechselbeziehungen zwischen Anforderungen, Bedingungen, Organisation der
Arbeit einerseits sowie
dem Menschen, seiner Gesundheit, seiner Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit
und seinen Krankheiten andererseits
befasst.
Die Inhalte ihrer Leitlinien können daher nicht nur auf Krankheitsbilder oder
Diagnosegruppen ausgerichtet sein, sondern müssen sich zumindest ebenso
konsequent auf Befunde des gesunden Menschen, darüber hinaus auch auf
Gefährdungen und andere belastungsrelevante Situationen und Sachverhalte der
Arbeitswelt beziehen, - insbesondere solche mit Bezug zur Arbeitsfähigkeit
oder zu versicherungsrechtlichen Konsequenzen.
- Arbeitsmedizinische Erwägungen sind immanenter Bestandteil jeder ärztlichen
Tätigkeit. Adressaten dieser Leitlinien sind daher
neben Arbeitsmedizinern auch Ärzte aller anderen Fachrichtungen.
- Die Arbeitsmedizin ist präventiv
orientiert. Schlußfolgerungen aus den vom
arbeitsmedizinisch tätigen Arzt am Menschen bzw. aus Situationen der Arbeitswelt
erhobenen Befunden und festgestellten Gefährdungen können vielfach nicht durch ihn
selbst, sondern nur durch die Mitwirkung von Vertretern
aus ganz unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen
umgesetzt werden. Dies können u. a. Unternehmer oder in deren Auftrag tätige
Sicherheitsfachkräfte, Versicherungsträger, rechtssetzende oder -kontrollierende
Institutionen sein. Die in arbeitsmedizinischen Leitlinien enthaltenen
Handlungsempfehlungen betreffen insofern auch Partner außerhalb der Medizin, als sie die
Art und den Umfang deren Mitwirkung beschreiben.
- Gegenstand von arbeitsmedizinischen Leitlinien müssen auch die im
Fachgebiet entwickelten Untersuchungsmethoden und
Bewertungsrichtlinien zur Erfassung und Beurteilung von
Belastungen und Expositionen, ebenso von medizinischen Befunden bzw. Befundkonstellationen
und deren Einbindung in gutachterliche Erwägungen zur Arbeits- und Leistungsfähigkeit
sein. Die Befolgung dieser medizinisch orientierten arbeitsmedizinsch relevanten Kategorie
von Leitlinien wird nicht nur in der Arbeitsmedizin, sondern in allen medizinischen
Fachrichtungen empfohlen. Ihre Berücksichtigung sogar außerhalb der Medizin ist denkbar,
z.B. durch natur-, ingenieur- und arbeitswissenschaftliche Disziplinen.
- Die generelle Gliederung des
arbeitsmedizinischen Leitlinienkonzeptes kann aus den
vorgenannten Gründen nicht nur nach Krankheiten oder Diagnosegruppen gestaltet werden.
Sie muß auch dem Belastungs-Beanspruchungs-Konzept folgen: Die nach arbeitsmedizinisch bedeutsamen Einwirkungen hierarchisch
gegliederten Leitlinien zeigen typische Gefährdungen, Situationen und Sachverhalte auf,
in denen ein arbeitsmedizinisches ärztliches Handeln erforderlich ist und wie dieses
erfolgen soll. Sie bieten dazu das nach dem gegenwärtigen Wissensstand bestmögliche
Methodeninventar an.
- Die einzelnen Leitlinien liefern neben
Hinweisen zu den erforderlichen, im Einzelfall nützlichen, aber auch zu den
obsoleten Maßnahmen für die Diagnostik, Differentialdiagnostik
und Therapie auch Angaben zu adäquaten Maßnahmen der Prävention
und Gesundheitsförderung
einschließlich einer evtl. erforderlichen Gesundheitsüberwachung
mit dem hierfür optimalen Methodeninventar, ebenso Hinweise auf
versicherungsrechtliche Besonderheiten, Meldepflichten usw. Querverweise sind
cherakteristisch.
- Die nach dem Konzept der AWMF erarbeiteten Leitlinien der Wissenschaftlichen
Medizinischen Fachgesellschaften tragen den Charakter von
Empfehlungen. Sie sind für Ärzte unverbindlich und haben weder
haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung.
- In der Arbeitsmedizin wurde seit Beginn dieses Jahrhunderts ein System von
fachspezifischen Empfehlungen entwickelt, welches hinsichtlich seiner Zielfunktion das
Leitlinienprinzip bereits in wesentlichen Punkten vorwegnimmt. Es umfaßt z. B.
Merkblätter zu den im Anhang 1 zur Berufskrankheitenverordnung genannten
Berufskrankheiten, Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen,
arbeitsmedizinisch relevante Festlegungen in staatlichen Rechtsvorschriften und in den
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. Dieses historisch gewachsene
Gefüge unterschiedlicher Kategorien von Hinweisen und Handlungsempfehlungen muß für die
Leitlinien der Arbeitsmedizin berücksichtigt werden. Es bedingt, daß in diesen auch Verweise auf Vorschriften enthalten sein können, deren Verbindlichkeitsgrad über eine bloße Empfehlungen
hinausgeht.
B. Weitere Empfehlungen mit Leitliniencharakter
- Der Arbeitsmedizin steht seit geraumer Zeit ein
System von Handlungsempfehlungen zur Verfügung, welche im Sinne von
"Leitlinien" genutzt werden können.
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- Die wichtigsten sind:
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- Merkblätter
zu den im Anhang 1 zur Berufskrankheitenverordnung genannten Berufskrankheiten
In Ergänzung zum Verordnungstext der Berufskrankheitenverordnung
werden vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung (BMA) im Bundesarbeitsblatt
Merkblätter für die ärztliche Untersuchung zu den Berufskrankheiten der Anlage 1 der
BKV veröffentlicht. Sie enthalten erläuternde Hinweise zu den
einzelnen Berufskrankheiten und tragen insofern
"Leitliniencharakter", als sie dem Arzt Hinweise für seine erforderliche
Handlungsweise erteilen und ihm zusätzliche Informationen liefern.
- Unfallverhütungsvorschriften
(UVV,
VBG, GUV)
werden von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung erlassen. Sie beinhalten Vorschriften für eine kausalitätsbezogene Prävention von
arbeitsbedingten Gesundheitsschäden sowie für die ärztliche
Gesundheitsüberwachung von Beschäftigten.
(s. insbes. UVV
1: Allgemeine Vorschriften, UVV
100: Arbeitsmedizinische Vorsorge, UVV bzw.
VBG 123:
Betriebsärzte; speziell für die einzelnen gewerblichen Berufsgenossenschaften).
- Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für
arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Mit Bezug zum Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie
zu den Unfallverhütungsvorschriften
"Arbeitsmedizinische Vorsorge" (VBG 100 bzw. GUV 0.6) und
Betriebsärzte (VBG 123 bzw. GUV 0.5) wurden Grundsätze
für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen erarbeitet.
Diese beinhalten
- ein Methodeninventar für Untersuchungen (Erstuntersuchungen, Nachuntersuchungen,
nachgehende Untersuchungen) von Versicherten, deren Tätigkeit mit außergewöhnlichen
Unfall- oder Gesundheitsgefahren für sie oder Dritte bzw. mit außergewöhnlichen
Belastungen oder Anforderungen verbunden ist,
- Verweise auf andere, die jeweilige Untersuchung betreffende Verordnungen,
- Hinweise auf zeitliche Abstände zwischen den Untersuchungen,
- arbeitsmedizinische Kriterien für die Beurteilung der erhobenen Befunde,
- ergänzende Hinweise zur Charakterisierung der für die jeweilige Untersuchung
relevanten Einwirkung.
Sie sind inhaltlich nach einer einheitlichen Systematik (Dekadensystem) gegliedert.
Die Grundsätze stellen Hinweise für den untersuchenden (ermächtigten) Arzt dar. Durch
ihre Anwendung soll sichergestellt werden, daß die arbeitsmedizinischen
Vorsorgeuntersuchungen bei bestimmten Tätigkeiten einheitlich durchgeführt werden.
Gleichermaßen soll damit - unabhängig von regionalen oder branchenspezifischen
Besonderheiten - erreicht werden, daß einheitlich nach gleichen Kriterien beurteilt,
ausgewertet und die Untersuchungsergebnisse in vergleichbarer Weise erfaßt werden. Die
Grundsätze entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Arbeitsmedizin, sind als
Hinweise zu verstehen und sollen die ärztliche Handlungsfreiheit im Einzelfall nicht
einschränken.
- (sinnverwandt auch:)
Technische Regeln, z.B.
- Ethische Leitlinien für Arbeitsmediziner
In ihnen wurden durch Beschluß der Mitgliederversammlung der
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin vom 23.5.1985 Grundsätze für den Umgang mit
allen Personen im Zusammenhang mit arbeitsmedizinischer ärztlicher Tätigkeit formuliert,
also den Arbeitnehmern, den Arbeitgebern, den Betriebsärzten, den ärztlichen Kollegen,
der Gewerbeaufsicht, der Berufsgenossenschaft und der Öffentlichkeit schlechthin.
| Ziele von
Leitlinien |
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| Leitlinien dienen |
- der Sicherung und Verbesserung der
gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung,
- der Berücksichtigung systematisch
entwickelter Entscheidungshilfen in der ärztlichen Berufspraxis,
- der Motivation zu wissenschaftlich
begründeter und ökonomisch angemessener ärztlicher Vorgehensweise unter
Berücksichtigung der Bedürfnisse und Einstellungen der Patienten,
- der Vermeidung unnötiger und überholter
medizinischer Maßnahmen und unnötiger Kosten,
- der Vermeidung unerwünschter
Qualitätsschwankungen im Bereich der ärztlichen Versorgung,
- der Information der Öffentlichkeit
(Patienten, Kostenträger, Verordnungsgeber, Fachöffentlichkeit, und andere) über
notwendige und allgemein übliche ärztliche Maßnahmen bei speziellen Gesundheitsrisiken
und Gesundheitsstörungen.
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| Quelle: |
Zentralstelle
der deutschen Ärzteschaft zur Qualitätssicherung in der Medizin
Deutsches Ärzteblatt 94, (1997) Heft 33, Seite A-2154 |
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© Copyright und
alle Vertriebsrechte: Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e. V.(DGAUM)
Letzte Revision: 04. Oktober 2008
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